Ehrenmitgliedschaft

Die Universität Wien kann an Personen, die sich durch ihr wissenschaftliches oder kulturelles Wirken um die von der Universität Wien zu erfüllenden Aufgaben außergewöhnliche Verdienste erworben haben, den Titel eines Ehrenmitglieds verleihen.

Voraussetzung:
Außergewöhnliche wissenschaftliche oder kulturelle Verdienste, intern und extern

Antragsteller*in:
Universitätsrat, Senat, Rektor*in, Leiter*innen von Organisationseinheiten

Antrag einbringen bei: Rektorat Entscheidung: durch Rektor*in Zustimmung durch Senat Anhörung von Leiter*innen der wissenschaftlichen Organisationseinheit Eintragung in das Ehrenbuch der Universität Wien. Eine chronologische Liste der Ehrenmitglieder der Universität Wien finden Sie auf der Seite des Forums Zeitgeschichte.